Gemäß dem Gesetz der Ukraine „Über die Gewährleistung des Funktionierens der ukrainischen Sprache als Staatssprache“ muss die Kennzeichnung in ukrainischer Sprache erfolgen. Neben dem ukrainischen Text ist es zulässig, Informationen in anderen Sprachen zu duplizieren sowie Abkürzungen und Symbole zu verwenden.

Die Informationen auf der Verpackung müssen deutlich, gut lesbar und dauerhaft sein und können in Form eines Aufklebers, Beilegers, Etiketts oder Kärtchens angebracht werden.

Verpackungslayouts – grafische Dateien und/oder Fotos – unterliegen der obligatorischen Benachrichtigung an die zuständige Behörde. Die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an die Kennzeichnung trägt die verantwortliche Person.

Jeder Vertreiber (außer dem Hersteller und Importeur) ist verpflichtet, das Vorhandensein aller verpflichtenden Informationen auf der Verpackung vor dem Inverkehrbringen zu überprüfen.

Pflichtangaben laut Technischer Vorschrift:

  • Name und Adresse der verantwortlichen Person;
  • Ursprungsland (für importierte Produkte);
  • Nenninhalt (Gewicht, Volumen oder Stückzahl);
  • Haltbarkeitsdatum oder Zeitraum nach dem Öffnen;
  • Lagerbedingungen;
  • Warnhinweise und Sicherheitsmaßnahmen;
  • Besondere Hinweise für die professionelle Anwendung;
  • Chargennummer oder sonstige Identifikationsdaten;
  • Zweckbestimmung des Produkts (falls nicht eindeutig);
  • Liste der Inhaltsstoffe gemäß INCI (Internationale Nomenklatur kosmetischer Inhaltsstoffe).

Wenn das Produkt Inhaltsstoffe, Farbstoffe, Konservierungsmittel oder UV-Filter enthält, die in den Anhängen 3–6 der Technischen Vorschrift aufgeführt sind, muss die Kennzeichnung entsprechende Warnhinweise enthalten.

Darüber hinaus können spezifische Kennzeichnungsanforderungen durch andere Gesetze, insbesondere das Gesetz der Ukraine „Über den Verbraucherschutz“, oder durch Regelwerke für bestimmte Produktkategorien (z. B. Aerosole, Kinderkosmetik) festgelegt werden.

Vor dem Inverkehrbringen muss die verantwortliche Person die grafische Kennzeichnung (und ggf. das Verpackungsfoto) zur Benachrichtigung einreichen. Die Registrierung erfolgt durch das Gesundheitsministerium der Ukraine.

Ein kosmetisches Produkt darf ausschließlich in der Verpackung in den Verkehr gebracht werden, die dem benachrichtigten Layout entspricht. Jegliche Abweichung kann auf eine mögliche Fälschung oder Qualitätsprobleme hinweisen und zu Maßnahmen durch Marktüberwachungsbehörden führen.

Die Technische Vorschrift erlaubt zudem die Verwendung grafischer Symbole, um die Wiederholung von Textinformationen in mehreren Sprachen zu reduzieren.

Siehe Informationen im Beipackzettel:

Verwendbar nach dem Öffnen:

Mindesthaltbarkeitsdatum:

Nicht an Tieren getestet: