Die verantwortliche Person ist eine juristische Person oder ein in der Ukraine ansässiger Einzelunternehmer, der garantiert, dass ein kosmetisches Produkt den Anforderungen der Technischen Verordnung entspricht. Dies umfasst die Konformität der Zusammensetzung, die rechtmäßige Kennzeichnung, die Einhaltung der GMP-Anforderungen, die Erstellung eines Sicherheitsberichts, die Notifizierung des Produkts sowie der grafischen Darstellung der Verpackung, die Pflege und Aktualisierung der Produktinformationsdatei sowie das Monitoring unerwünschter Wirkungen. Nur solche kosmetischen Produkte, für die eine verantwortliche Person benannt wurde, dürfen auf dem ukrainischen Markt in Verkehr gebracht werden.
Wird ein kosmetisches Produkt in der Ukraine hergestellt, übernimmt der Hersteller die Rolle der verantwortlichen Person. Bei importierten Produkten übernimmt der Importeur diese Funktion. Sowohl der Hersteller als auch der Importeur können die Aufgaben der verantwortlichen Person an einen Dritten übertragen – vorausgesetzt, es liegt eine schriftliche Beauftragung sowie die schriftliche Zustimmung der benannten verantwortlichen Person vor.
Das Unternehmen „Beauty Compliance Solutions“ ist auf das Outsourcing der Funktion der verantwortlichen Person für Kosmetikhersteller spezialisiert. Die Zusammenarbeit mit uns ermöglicht:
- eine fundierte Konformitätsbewertung der Produkte zur Erhöhung der Produktsicherheit;
- die Trennung regulatorischer Aufgaben von Marketing und Vertrieb;
- die zentrale und vertrauliche Verwaltung der Produktinformationsdatei;
- die professionelle Kommunikation mit Behörden, einschließlich Marktüberwachungsprüfungen;
- die Verbesserung der Erfassung und Analyse sicherheitsrelevanter Produktdaten.
Die Aufgaben der verantwortlichen Person umfassen insbesondere:
- Sicherstellung der Konformität der Produktzusammensetzung mit geltenden Vorschriften;
- Prüfung der Korrektheit und Rechtmäßigkeit der Produktkennzeichnung;
- Erstellung des Sicherheitsbewertungsberichts;
- Aufbau und laufende Aktualisierung der technischen Dokumentation;
- Organisation der Probenentnahme und Laboranalysen;
- Einhaltung der GMP-Anforderungen während der Herstellung;
- Notifizierung des Produkts und der Verpackung bei den zuständigen Behörden;
- Aufbewahrung der relevanten Dokumentation für zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen der letzten Charge;
- Gewährleistung des Zugangs zu Informationen über die Produktzusammensetzung für die Behörden;
- Bereitstellung von Informationen über Vertriebspartner auf Anfrage der Marktaufsichtsbehörden;
- Meldung schwerwiegender unerwünschter Wirkungen im Zusammenhang mit der Produktanwendung.
